Grabungstechnikerprüfung

Voraussetzungen


Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen Grundbildung, ein Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit mindestens 4 Jahren vollzeitlich bei archäologischen Untersuchungen mitarbeitet; oder
  • ein Berufsattest einer 2-jährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit mindestens 6 Jahren vollzeitlich bei archäologischen Untersuchungen mitarbeitet.

Prüfungsvorbereitung


Es steht allen frei, wie sie sich auf die anspruchsvolle Prüfung vorbereiten. Es empfiehlt sich, möglichst früh mit Beat.Zollinger in Kontakt zu treten.
Die Prüfungsfächer entnehmen Sie der Wegleitung zur Prüfungsordnung.
Guida al regolamento.

Berufsverhältnisse


Es gibt nur wenige feste Stellen bei kantonalen Ämtern wie Kantonsarchäologien und Denkmalpflege. Bei grösseren archäologischen Untersuchungen arbeiten Grabungstechniker oft in temporärer Anstellung mit.

Abschluss/Titel


"Archäologische/-r Grabungstechniker/-in mit eidgenössischem Fachausweis"

Zusätzliche Informationen zur Berufsprüfung:


Berufsbild

Prüfungsordnung

Regolamento

Ausschreibung der Berufsprüfung 2012